Abdrängung in illegale Beschäftigung aufgrund fehlender Arbeitsgenehmig unhaltbar
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes haben türkische Studierende Anrecht auf eine uneingeschränkte Beschäftigungsbewilligung in Österreich, wenn sie davor zumindest ein Jahr lang beim selben Arbeitgeber - und sei es auch nur geringfügig - gearbeitet haben. „Wir sind sehr erfreut über dieses Urteil. Es ist ein untragbarer Zustand, wenn Studierende aufgrund fehlender Arbeitsgenehmigung in die illegale Beschäftigung gedrängt werden“, so das Vorsitzteam der ÖH Bundesvertretung. „Zudem wäre es ein weiterer wichtiger Schritt, das Beschäftigungsverbot generell aufzuheben.“




