Seit Donnerstag 26. Mai ist es nun fix: die erste österreichische Universität hat mit einer Satzungsänderung die autonome Einhebung von Studiengebühren festgeschrieben. Die Universität Wien lässt sich damit auf das Harakiri Spiel des Ministeriums ein. Denn die Rechtslage dazu ist sehr umstritten: das BMWF bezieht sich auf eine Gutachten von Prof. Heinz Mayer. Dieses besagt, dass die Universitäten im Rahmen ihrer Autonomie Studiengebühren einheben dürfen. Zahlreiche Rechtsmeinungen, darunter auch die des österreichischen Verfassungsdienstes, besagen hingegen, dass es einer gesetzlichen Regelung bedarf, keinE andereR JuristIn hat Mayer in einem Gutachten zugestimmt. Dass das BMWF, allen voran Minister Töchterle die Universitäten unter Druck setzt indem er sich weigert eine gesetzlichen Rahmen zu schaffen bzw. den Entfall der Studiengebühren zu akzeptieren und Budgetär aus den gehorteten Rücklagen des BMWF auszugleichen, kann und wird von der ÖH so nicht hingenommen. Denn eines ist klar: Größte Leidtragende sind die Studierenden, auf deren Rücken diese Farce ausgetragen wird.
Mit der Auflösung von Rücklagen in der Höhe von einer Million Euro haben wir uns als Studierendenvertretung den nötigen finanziellen Rahmen geschaffen um Studierende bei der Durchsetzung ihrer Rechte über den Klageweg zum Verfassungsgerichtshof zu ihrem Recht zu verhelfen und endlich wieder für Rechtssicherheit zu sorgen. Bis in den Juni hinein wird noch in den Senatssitzungen über mögliche Satzungsänderungen für die Einhebung der autonomen Gebühren diskutiert und Beschlüsse darüber gefällt. Bis dahin plädieren wir an die Senatsmitglieder dieser Änderung nicht zu zustimmen. Denn Am Ende der Prozesse könnten den Universitäten durch Klagen ein finanzieller Schaden in Millionenhöhe entstehen.
Gemeinsam mit den Universitätsvertretungen werden wir sobald als möglich rechtliche Schritte einleiten, bei denen wir auf die Unterstützung von betroffenen Studierenden hoffen. Diese werden von uns über die rechtlichen Möglichkeiten informiert und am Weg bis zum Verfassungsgerichtshof finanziell unterstützt. Wie der genaue Ablauf und die Abwicklung der Klagen ausschauen sollen, wird gerade gemeinsam mit den lokalen Vertretungen und dem Anwalt der ÖH geplant, was dabei heraus kommt hängt auch von den Entwicklungen an jeder einzelnen Uni ab. Fest steht, dass wir sowohl Individualbeschwerden beim Verfassungsgerichtshof einlegen werden, als auch Studierende, die von der Regelung betroffen sind, persönlich bei einer so genannten „Bescheidbeschwerde“ im Instanzenzug bis zum Verfassungsgerichtshof unterstützen wollen.
Da wir zum derzeitigen Zeitpunkt den genauen Erlass der Satzungen für die meisten Universitäten noch nicht kennen, bzw. auch noch nicht gänzlich geklärt ist, welche Unis Studiengebühren einheben werden und welche nicht, bitten wir alle Studierende um etwas Geduld. So schnell als möglich werden wir euch hier über weitere Details zu den Klagen gegen die autonome Einhebung von Studiengebühren informieren.
Für weitere Informationen zum Stand der Dinge an deiner Universität informiertst du dich am besten bei deiner Universitätsvertretung.




